Darm- und Brustkrebs-Screening
Vorsorgeuntersuchungen mit kantonalem Programm
Diese Untersuchungen werden durch das kantonale Programm koordiniert und sind Franchisen-befreit. Dies bedeutet, dass bei einer Untersuchung nur der Selbstbehalt durch den Patienten getragen werden muss (10% des gesamten Betrages).
Falls jemand sich aufgrund eines gesundheitlichen Problems in die Sprechstunde vorstellt, kann es durchaus indiziert sein, im Rahmen der vorgestellten Symptomatik gewisse weitere Werte zu erheben. Dies gilt dann jedoch nicht als Check-up (Screening), da es der erweiterten Abklärung des vorgestellten Leidens dient.